AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Geschäftsvorfall. Be­sondere Bedingungen, Änderungen und Nebenabreden sind für uns nur bindend, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Entgegenstehende Bedingungen des Geschäftspartners sind für uns nicht verbindlich, auch wenn sie dessen Anfrage oder Bestellung zu Grunde gelegt wurden; diesen widersprechen wir ausdrücklich.

1. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Aufträge: Uns erteilte Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestäti­gung als angenommen. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestäti­gung maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen. Nach Auftragsbestätigung ist bei uns der Auftrag zur Fertigung freige­geben. Auch wenn der Liefertermin noch nicht erreicht ist, können bestätigte Aufträge deshalb nur selten und immer nur nach Rück­sprache annulliert werden. Nach Einplanung bzw. Fertigung müssen wir auf Abnahme oder gegebenenfalls auf Schadensersatz bestehen. Für den Fall, dass der Käufer vom vorliegenden Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmever-pflichtung nicht entspricht, sind wir berech­tigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, 30% des Kauf­preises als Schadenersatz zu fordern. In diesem Falle ist der Nach­weis des Schadens nicht erforderlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeich­nungen, Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Lieferungen von Kleinstmengen müssen wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge vorbehalten.

3. Preise: Preise und Rabatte sind freibleibend. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsabschluss die einzelnen Kostenfaktoren (Werk­stoffpreise, Löhne usw.) verändern. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk und aus-schließlich Verpackung und Lieferung. Abweichungen unterliegen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Lieferung von Kleinmengen behalten wir uns entsprechende Zu­schläge vor.

4. Lieferfrist: Alle Angaben über Lieferzeiten sind annähernd oder un­verbindlich. Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich verein­bart werden können, sind schriftlich anzugeben. Höhere Gewalt sowie unverschuldeten Unvermögen - bei uns oder unseren Lieferanten - (z. B. bei Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streik, Werkstoffmangel usw.) berechtigen uns, die Lieferung hinaus­zuschieben oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutre­ten. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

5. Zahlungen: Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt auf Grund der von unserem Versand festgestellten Mengen und Gewichten. Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse, soweit nichts anderes verein­bart ist. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, nach der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen zu berechnen. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz dreimaliger Mah­nung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offen stehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig, und wir behalten uns das Recht vor, deren sofortige Bezahlung zu verlangen, auch wenn das verein­barte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Die Hereinnahme von Wechseln, Schecks, Anweisungen und dergl. bleibt unserem freien Ermessen überlassen. Die Annahme er­folgt immer nur unter dem Vorbehalt der Einlösung sowie kurs- und verlustfreier Verwendung und unter Berechnung der Kosten für die Diskontierung und Einziehung. Die Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge sowie die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen, ist aus-geschlossen, falls diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Beanstandungen von Rechnungen können nur innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung berücksichtigt werden.

6. Kreditwürdigkeit: Die Aufnahme einer Geschäftsverbindung sowie die Kreditgewährung machen wir von einer uns genügenden Auskunft abhängig. Bei ungenügender Auskunft ist eine Bindung für uns auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftrag bereits vor Eingang der Aus­kunft bestätigt sein sollte. Bei einer ungenügenden Auskunft oder einer Vermögens-verschlechterung des Geschäftspartners sind wir außerdem berechtigt, für evtl. laufende Wechsel und den offenen Saldo Sofortkasse zu verlangen, wobei uns das Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen vorbehalten bleibt. Sollten uns nach Vertragsab­schluss Umstände bekannt werden, welche einen Kredit nicht unbe­denklich erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des vollen Kaufpreises zu verlangen oder vom Ver­trag zurückzutreten.

7. Versand: Die Lieferung erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Ge­fahr des Auftraggebers. Wenn uns keine besonderen Weisungen ge­geben sind, senden wir nach bestem Ermessen an die bezeichnete Anschrift, ohne damit eine Verbindlichkeit für den billigsten Versand zu übernehmen.

8. Verpackung: Verpackung berechnen wir zu den marktüblichen Preisen. Verpackungen werden grundsätzlich nicht zurück-genommen. Die Haftung wegen fehlerhafter Verpackung wird auf grobe Fahr­lässigkeit und Vorsatz beschränkt.

9. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller bisherigen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsver-bindung behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen vor. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware an Dritte ist der Besteller nicht berechtigt, solange der Eigen­tumsvorbehalt läuft. Die Pfändung der Ware durch Dritte während des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller kann die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verarbeiten und veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware gehen die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen des Be­stellers gegen Dritte auf uns zur Sicherung unserer Ansprüche über. Werden die von uns gelieferten Waren nach Be- oder Verarbeitung oder zusammen mit Waren anderer Lieferanten an Dritte weiterver­äußert, so ist von der jeweiligen Forderung des Bestellers gegen den Dritten der Bruchteil an uns abgetreten, der dem Verhältnis des Wertes unserer für die Lieferung verwendeten Gegenstände zum Gesamt­kaufpreis entspricht.

10. Ausführung: Soweit wir nicht ausdrücklich besondere Wünsche an­erkannt haben, gilt die bei uns übliche Art und Weise der Ausführung (Konstruktion, Material, Verarbeitung, Toleranz usw.)

11. Gewährleistung: Will der Käufer Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offen zu Tage tretenden Mängeln nur innerhalb einer Woche nach Erhalt der Gegenstände zulässig; für die Fristsetzung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maß­gebend. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung spätestens jedoch 6 Monate nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Gewährleistungsanspruch geht auf Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Teile. Einspruch auf Wandelung oder Minderung oder auf Ersatz von unmittelbarem oder mittelbarem Schaden ist ausge­schlossen. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der auftretende Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand zuvor von einem vom Hersteller nicht anerkannten Dritten nachge­bessert wurde und der Käufer dies erkennen musste, oder unsere Anweisungen über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht be­folgt wurden oder die Mängel durch vom Käufer gelieferte fehlerhafte oder unvollständige technische Unterlagen, Einzelteile oder Rohstoffe entstanden sind. Beanstandete Rücksendungen werden von uns nach vorheriger Ver­ständigung angenommen. Beanstandungen können nur dann an­erkannt werden, wenn die Ware genau so sorgfältig verpackt an uns zurückgeht, wie sie von uns geliefert worden ist. Für Beschädigungen auf dem Transport (insbesondere Nasswerden, Oxy­dieren, Rosten usw.) oder für in Verlust geratene Stücke kommen wir nicht auf. Wir empfehlen in diesen Fällen zur Wahrung Ihres Rechts auf Gewährung von Schadenersatz gegenüber der Spedition oder dem Paketdienst, eine Tatbestandaufnahme zu verlangen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis er­gebenen Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers.

13. Unwirksamkeitsklausel: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun­gen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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